Ökodesign Richtlinie ErP

Primärrechtliche Grundlage für die Ökodesign-Richtlinie ist Art. 95 EG-Vertrag. Als Herstellerrichtlinie definiert sie die grundlegenden Anforderungen an bestimmte Produkte und verwendet als Marktzulassungszeichen das CE-Zeichen.

Als Konsequenz des EU-Ziels, gegenüber 1990 bis 2020 den Primärenergieeinsatz sowie den CO2-Ausstoß um 20% zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien auf 20% zu erhöhen, trat am 01.01.2013 die Durchführungsverordnung (EU) 206/2012 in Kraft, die die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie ErP 2009/125/EG umsetzt. Kurz gesagt, Ziel ist es, die Energieeffizienz und die Umweltverträglichkeit von bestimmten Produkten zu verbessern.
Die Abkürzung ErP steht hierbei für Energy-related Products.

Die Richtlinie ist verbindlich sowohl für Hersteller von Lüftungs- und Klimaanlagen als auch für Anlagenbauer und Betreiber. Die ErP-Verordnung umfasst Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) produziert werden, ebenso wie Importe aus Drittländern. Produkte für den Export außerhalb der EU fallen nicht unter die Verordnung.

Ökodesign-Verordnung – Verordnung (EG) Nr. 327/2011 (Ventilatoren)

Durch die Verordnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) von Ventilatoren in Hinblick auf deren Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme festgelegt, die auch für Ventilatoren gelten, die in andere energieverbrauchsrelevante Produkte eingebaut sind.

Die Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren sind in Anhang I der Verordnung aufgeführt.

Des Weiteren sind Anforderungen an die Produktinformationen über Ventilatoren und Vorschriften zu deren Präsentation in der Verordnung aufgeführt. Diese Anforderungen gelten ab 1. Januar 2013.

Die einzelnen Anforderungen an die Energieeffizienz treten nach folgendem Zeitplan in Kraft:

  • Erste Stufe: Ab 1. Januar 2013
  • Zweite Stufe: Ab 1. Januar 2015 (Mindesteffizienzvorgaben wurden erhöht)

Ökodesign Richtlinie ErP

Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 (Lüftungsanlagen)

Die Verordnung legt Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung im Hinblick auf Wohnraum- und Nichtwohnraumlüftungsanlagen fest. Wichtigster Parameter ist der Energieverbrauch während der Nutzung.
Die Energieverbrauchskennzeichnung ist für Wohnraum- und Nichtwohnraumlüftungsanlagen ab dem 01. Januar 2016 gültig. Eine Verschärfung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.

Die Verordnung gilt für Lüftungsanlagen, deren Inverkehrbringen oder deren Inbetriebnahme.
Diese Verordnung gilt nicht für:

  • Lüftungsanlagen, die nur in eine Richtung (Fortluft- oder Abluft) betrieben werden und/oder mit elektrischer Eingangsleistung von weniger als 30 W je Luftstrom. Es gelten nur die Informationsanforderungen.
  • Lüftungsanlagen für Notfälle sowie für außergewöhnliche oder gefährliche Umgebungen
  • Anlagen mit mehreren Verwendungszwecken, die vorwiegend heizen oder kühlen
  • Dunstabzugshauben
  • Ausschließlich für den Betrieb unter folgenden Rahmenbedingen geeignet sind:
    • Betriebstemperatur unter 40 oder über 100 Grad, Umgebungstemperatur unter 40 oder über 65 Grad
    • Spannung über 1000 V Wechselstrom oder 1500 V Gleichstrom
    • einstufige Entrauchungsventilatoren, sofern diese nicht zur täglichen Bedarfslüftung eingesetzt werden.
    • Explosionsgeschützte Ventilatoren
    • Ventilatoren zur Absaugung aggressiver Gase

Die Konsequenzen der ErP-Richtlinie

Die verschärften Anforderungen der ErP-Richtlinie haben für RLT-Hersteller und Planer weitreichende Konsequenzen.

Dies wird an folgendem Beispiel deutlich. Bei gleichen Rahmenbedingungen sieht ein RLT-Gerät, das beispielsweise für 2015 geplant wurde, deutlich anders aus als die Lösung gemäß ErP-Stufe 2016 oder gar der ErP-Stufe 2018.

Die Rahmenbedingungen

  • Ein kombiniertes Zu- und Abluftgerät (BVU)
  • Zu-/Abluftvolumenstrom: 000 m³/h
  • Außenluftfilter: F7, Abluftfilter: M5
  • WRG-System: Kreislaufverbundsystem
  • Zusätzliche Komponenten: 1 Lufterhitzer und 1 Gliederklappe in der Zuluft, 1 Gliederklappe in der Abluft
  • EC-Ventilatoren

Luftkonditionen (DIN EN 308):

  • Außenluft: 5°C, 0% F.
  • Abluft: 25 °C, 0 % F.

RLT-GERÄT NACH STAND 2015

 

 

UNIDIRECTIONAL VENTILATION UNIT (UVU)

RLT-GERÄT GEMÄSS ANFORDERUNGEN FÜR 2016 (ERP-RICHTLINIE)

 

BIDIRECTIONAL VENTILATION UNIT (BVU) 

 

RLT-GERÄT GEMÄSS DEN ANFORDERUNGEN FÜR 2018 (ERP-RICHTLINIE)

 

BIDIRECTIONAL VENTILATION UNIT (BVU)